Die Betriebshaftpflichtversicherung – für Musiker sinnvoll oder nicht?
Die Betriebshaftpflichtversicherung – für Musiker sinnvoll oder nicht?

Die Betriebshaftpflichtversicherung – für Musiker sinnvoll oder nicht?

Die Be­triebs­haft­pflicht

Stell dir vor, du möchtest für deine Grossmutter in einem Porzellangeschäft ein schönes Tellerset kaufen, stösst dort mit deinem Geigenkoffer eine teure Vase um und diese zerbricht in 1000 Stücke. Dafür haben die meisten Leute eine Haftpflichtversicherung – eine PRIVAT-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden, welche eine PRIVATperson verursacht.

Wenn jedoch ein Unternehmen bzw. ein Angestellter eines Unternehmens während seiner Arbeit einen Schaden verursacht, dann haftet das Unternehmen. Dies gilt nicht nur für grosse Konzerne sondern beginnt bereits im Kleinen: Mit der Einzelfirma bzw. der Selbständigen Erwerbstätigkeit.

Du trittst beispielsweise in der Pause deines Konzertes auf eine kostbare Geige, Schaden CHF 30’000.-. In diesem Fall kann sich die Privathaftpflichtversicherung weigern, den Schaden zu bezahlen, da der Schaden während deiner Arbeitszeit passiert ist. Und hier kommt die BETRIEBS-Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Wir klären, ob du als Musiker eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigst und worauf du achten musst.

Hierzu haben wir mit 6 Versicherungen ein schriftliches Interview geführt: Mit der Allianz , der AXA  , der Basler  , der Mobiliar  , der Generali   und der Zurich .

1. Wann und warum brauche ich als Musiker ein Betriebhaftpflichtversicherung?

Hier sind sich alle Versicherer einig:

  • Es ist sehr empfehlenswert, als selbständiger Musiker eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen – insbesondere im Haupterwerb. Verursacht ein Musiker während seiner Arbeit Schäden, kann die Privathaftpflichtversicherung sich weigern, diese zu zahlen und der Musiker bleibt auf den Schadenersatzansprüchen sitzen.
  • Wenn ein Musiker nur im Angestelltenverhältnis arbeitet ist er über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt – wenn dieser eine hat. Es lohnt sich, dies jeweils kurz abzuklären.
  • Rein gesetzlich gesehen ist ein selbständigerwerbender Musiker jedoch nicht verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen.

2a: Wenn ich KEINE Betriebshaftpflichtversicherung abschliesse und während eines Konzerts ein Instrument eines Mitmusikers beschädige, zahlt dann meine Privathaftpflichtversicherung?

  Eine generelle Antwort ist hierzu nicht möglich. In der Privathaftpflichtversicherung ist üblicherweise eine nebenberufliche Tätigkeit bis zu einer bestimmten Einnahmensgrenze mitversichert. Ebenfalls können bei diversen Mitbewerbern gewisse Berufshaftpflichtrisiken in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Beim geschilderten Schadenbeispiel ist die Deckung abhängig vom konkreten Umstand, d.h. wie sich der Schaden ereignet hat. Über die Privathaftpflicht sind selbständige Nebenerwerbstätigkeiten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein versichert, sofern die gesamten jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 10’000 nicht übersteigen

  Es stellt sich die Frage, wo man für die Tätigkeit als Musiker Versicherungsschutz geniesst. Spielt man zum Beispiel unentgeltlich in der Freizeit, besteht eine Deckung über die Privathaftpflichtversicherung. In der Privathaftpflichtversicherung ist bei der AXA ein Brutto-Jahreserwerbseinkommen mit einer Maximallimite von CHF 12’000 festgelegt. Erzielt man als selbständig Erwerbender ein Jahreseinkommen über der genannten Maximallimite, besteht kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall benötigt man eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Über die Privathaftpflichtversicherung besteht für einen solchen Schaden lediglich Versicherungsschutz, sofern der Musiker als Privatperson oder im Rahmen einer versicherten nebenberuflichen Tätigkeit aufgetreten ist. Ob und in welchem Umfang sich der Versicherungsschutz auf die nebenberufliche Tätigkeit erstreckt, ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Ein beruflich selbständiger Musiker ist über die Grunddeckung einer Privathaftpflichtversicherung versichert, sofern diese berufliche Tätigkeit einen Jahresumsatz von maximal CHF 20’000 nicht übersteigt. Im Schadenfall muss der effektive Jahresumsatz durch die versicherte Person nachgewiesen werden können, zum Beispiel aufgrund der Steuererklärung.

Grundsätzlich bezahlt die Privathaftpflicht diese Schäden nicht, wenn keine entsprechende Zusatzdeckung abgeschlossen wurde. Die Privathaftpflichtversicherung von Generali schliesst in der Grunddeckung Musiker mitein, sofern der Jahresumsatz CHF 25’000 nicht übersteigt. Somit würde die Generali in diesem Rahmen das beschädigte Instrument des Mitmusikers mit der Privathaftversicherung übernehmen.

Es besteht ein Unterschied zwischen einem hauptberuflichen oder nebenberuflichen Musiker. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt die versicherte Person vor Haftpflichtansprüchen im privaten Leben. Bei einem Musiker im Nebenberuf schützt Zurich bis zu einem maximalen Bruttojahresertrag von 6000 Franken. Bei höheren Einkünften kann ein Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Allerdings gilt auch hier die Voraussetzung, dass es sich um einen Musiker im Nebenberuf handelt. Bei einem hauptberuflichen oder selbständigen Musiker besteht somit keine Deckung über die Privathaftpflichtversicherung.

 

2b: Gibt es da einen Unterschied für Musiker, die selbständig im Haupt- oder im Nebenerwerb sind?

  Siehe Antwort in 2a.

  Siehe Antwort in 2a.

  Ja. Für die hauptberufliche Tätigkeit besteht keinerlei Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Bei nebenberuflicher Tätigkeit ist der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung bei einzelnen Gesellschaften (teils in beschränktem Umfang) vorhanden.

  In der Privathaftpflichtversicherung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Massgebend ist der maximale Jahresumsatz von CHF 20’000. Bis zu diesem Jahresumsatz hat der Kunde grundsätzlich die freie Wahl, ob er die Privathaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen möchte. Ist der Jahresumsatz höher als CHF 20’000 kommt die Betriebshaftpflichtversicherung zum Zug.

  Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden die im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen. Ob dieser Betrieb ein Haupt- oder Nebenerwerb darstellt spielt keine Rolle.

  Siehe Antwort in 2a.


3. Welche Risiken sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

 Der Versicherungsschutz umfasst das Anlage-, Betriebs-, Produkte- und Umweltrisiko. Wir versichern die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten aus dem in der Police aufgeführten versicherten Risikos wegen Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden infolge Personen- oder Sachschäden. Die Leistung besteht in Entschädigung begründeter Ansprüche Dritter sowie in der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

  Versichert ist das Risiko, dass man Schadenersatz für einen Personen- oder Sachschaden bezahlen muss. Mitversichert ist immer auch die Schadenbehandlung, d.h. Abklärung und Prüfung des Schadenfalls sowie die Bezahlung von gerechtfertigten Forderungen und die Ablehnung von nicht gerechtfertigten oder überhöhten Forderungen.

  Gegenstand der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist es, gegen die versicherten Personen geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, begründete Ansprüche zu entschädigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Der Versicherungsschutz beinhaltet insbesondere die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- oder Sachschäden aus Eigentum oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen (Anlagerisiko), aus betrieblichen Vorgängen (Betriebsrisiko) sowie aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten (Produktrisiko). Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz, entsprechend den Bedürfnissen des Kunden auf verschiedene Zusatzdeckungen ausgedehnt werden (z.B. Mieterschäden).

  Wir versichern die gesetzliche Haftpflicht aus dem in der Police bezeichneten Betrieb (inkl. aller Filialen und Betriebsstätten in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein) wegen Personenschäden (d.h. Tötung, Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung von Personen), wegen Sachschäden (d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen; Sachschäden im Sinne einer Substanzbeeinträchtigung), wegen Tierschäden (d.h. Tötung, Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung sowie Verlust von Tieren. Tierschäden sind Sachschäden gleichgestellt.)
sowie wegen Vermögensschäden, wenn diese auf einen versicherten Personenschaden oder auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die in der Police erwähnten Tätigkeiten.

  Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt finanzielle Forderungen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Ihr Unternehmen erhoben werden. Die Versicherung übernimmt ebenfalls Expertise-, Anwalts-, oder Gerichtskosten. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein. Speziell für Musiker und Bands sind Schäden als Mieter für den Proberaum und aus dem Betrieb z.B. anlässlich eines Konzerts als Risiken hervorzuheben.

  Die drei Risikokategorien einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Anlagerisiko, Betriebsrisiko, Produkterisiko. Dabei ist das Hauptrisiko eines Musikers das «Berufsrisiko», genannt Betriebsrisiko.
Als Betriebsrisiko gilt die Gefahr, aus Arbeiten und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit haftpflichtig zu werden. Beispiel: Während der Show fällt dem Musiker der Mikrophon Ständer aus den Händen und verletzt einen Zuschauenden.
Als Anlagerisiko gilt die Gefahr, als Eigentümer, Besitzer, Mieter oder Pächter von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen haftpflichtig zu werden. Beispiel: Im Tonstudio des Musikers rutscht ein Kunde/Gast auf einem schlecht fixierten Teppich aus und verletzt sich.
Als Produkterisiko gilt die Gefahr, aus der Entwicklung, der Herstellung oder dem Verkauf von Sachen haftpflichtig zu werden. Beispiel: Ein vom Musiker hergestelltes Klavier fällt zusammen und verletzt den Klavierspieler.


4. Wie hoch ist der Selbstbehalt?

  Variabel wählbar, meistens ab CHF 200.

  Mindest-Selbstbehalt bei vielen Produkten CHF 200 oder 300, auf Wunsch gegen Prämiennachlass höher. 

  Mindestselbstbehalt Fr. 100 pro Ereignis für Sachschäden.

  CHF 200.

  Wählbar. Höherer Selbstbehalt resultiert in tieferer Prämie.

  Standard-Selbstbehalte 200 Franken oder 500 Franken.


5. Wie hoch ist die Schadenssumme, die ich versichern kann?

  Wählbar (ab 5 Mio.).

  CHF 5 Mio. oder 10 Mio. pro Schadenfall. Wir empfehlen CHF 10 Mio. um auch bei einem schweren Personenschaden über genügend Deckungssumme zu verfügen.

  Angesichts des nicht allzu hohen Haftpflichtrisikos eines Berufsmusikers erscheint eine Versicherungssumme von Fr. 5 Mio. als angemessen. Bei speziellen Risiken kann diese Versicherungssumme erhöht werden.

  CHF 5’000’000 oder CHF 10’000’000.

  Nach Bedürfnis wählbar. Üblich sind CHF 5 Mio.

 Standard-Versicherungssummen sind fünf oder zehn Millionen Franken.


6. Gibt es eine Karenzfrist nach Unterzeichnung des Vertrags?

Bei keiner der angefragten Versicherungen gibt es eine Karenzfrist.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Police bzw. im Vertrag festgehaltenen Datum.
Wichtig: Schäden, welche vor Versicherungsbeginn verursacht wurden sind NUR dann versichert, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss KEINE Kenntnis des Schadens hatte und dies auch glaubhaft darlegen kann.


7. Gibt es eine Mindestlaufzeit des Vertrags?

  Mindestens 1 Jahr.

  Die Mindestlaufzeit beträgt normalerweise 1 Jahr. Andere Vereinbarungen sind meistens möglich.

  In der Regel besteht eine Mindestlaufzeit des Vertrags von 1 Jahr.

  Es gibt keine Mindestlaufzeit.

  Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Mehrjährige Versicherungen können auch abgeschlossen werden.

  Ein Vertrag wird meist auf fünf Jahre abgeschlossen. Es kann ein jährliches Kündigungsrecht vereinbart werden, womit der Vertrag von beiden Parteien per Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate.

8a. Wie lange ist die Standardlaufzeit des Vertrags?

  Mindestens 1 Jahr, üblicherweise werden 5-Jahresverträge abgeschlossen.

  Die Standardlaufzeit beträgt in der Regel 3 Jahre.

  Die Standardlaufzeit des Vertrags ist 1-5 Jahre.

  In der Regel werden 5-Jahresverträge abgeschlossen.

  Die Standardlaufzeit beträgt fünf Jahre.

  Fünf Jahre. Siehe auch Antwort 7.


8b. Ist ein jährliches Kündigungsrecht automatischer Bestandteil eines Standardvertrags oder muss dies explizit verlangt werden?

Bei keiner der angefragten Versicherungen ist das jährliche Kündigungsrecht automatischer Bestandteil jedes Vertrages, kann jedoch bei allen auf Wunsch eingeschlossen werden.
Deshalb: Unbedingt fragen!


9. Erneuert sich der Vertrag von selbst? Was sind die Kündigungsfristen?

Diese Frage regeln alle Versicherer gleich:
Der Vertrag verlängert sich nach Vertragsablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.


10. Was muss ich speziell beachten?

  Wichtig ist die Klärung, ob der Musiker beruflich oder privat tätig ist. Bei beruflicher Tätigkeit ist zusätzlich zu klären, ob der Musiker selbständig oder angestellt ist  (ein Angestellter profitiert allenfalls bereits durch eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung).

  In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an übernommenen, gemieteten oder geleasten Sachen (auch Musikinstrumente) normalerweise nicht versichert. Wir empfehlen solche Musikinstrumente direkt gegen Beschädigungen zu versichern.

  Ein angemessene Beratung bei Vertragsabschluss ist hilfreich.

  Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ansonsten gibt es für einen Musiker in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung nichts Aussergewöhnliches zu beachten.

  Veranstaltet die Band oder Musiker selber ein Konzert und ist somit auch Veranstalter des Anlasses, empfiehlt sie eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschliessen, da die Betriebshaftpflicht je nach Umfang des Anlasses nicht alle Risiken versichert.

  Es ist wichtig, den genauen Umfang der Berufstätigkeit anzugeben. So gibt es im Schadenfall keine Diskussionen. Etwa eine Nebentätigkeit, wenn der Musiker Instrumente herstellt, ein Ladenlokal hat oder als Konzertveranstalter auftritt.


11. Wenn Sie noch zwei zusätzliche Arten von Versicherungen empfehlen könnten, welche würden Sie einem selbständigen Musiker dringend ans Herz legen? Und was wäre nice to have?

  Für Musikinstrumente wird der Abschluss der Deckung «Wertgegenstände und spezielle Objekte» empfohlen. Diese ist eine Ergänzung zur Hausratversicherung und deckt über die klassischen Gefahren (Diebstahl, Brand etc.) hinaus Schäden durch unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen und Zerstörungen durch äussere Einwirkung sowie das Verlieren und Verlegen (AllRisk).

  Wir empfehlen eine Unfallversicherung und eine Erwerbsausfallversicherung. Darüber hinaus ist eine umfassende Gesamtberatung für eine optimale Abdeckung der Risiken sinnvoll.

  Die bei der Basler kürzlich eingeführte All-Risk-Versicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Schäden an den eigenen Sachen des Musikers. In Betracht kommt möglicherweise auch der Abschluss einer Gegenstandsversicherung.

  Für die Versicherung von Musikinstrumenten empfehlen wir eine Wertsachenversicherung. Dabei wird jedes Instrument einzeln versichert. Der Deckungsumfang ist sehr umfassend. So sind nebst den «klassischen» Risiken, wie z.B. Feuer- und Diebstahlschäden, auch Beschädigungen und Zerstörung des Instruments versichert. Als Zusatzversicherung kann das Verlieren, Verlegen oder Abhandenkommen eingeschlossen werden. Wie in der Privathaftpflichtversicherung gilt auch hier ein maximaler Jahresumsatz von CHF 20’000.
Wir empfehlen auch, die Bearbeitungs- und Obhutsschadendeckung zu erweitern: Für Schäden an anvertrauten, gemieteten, geleasten Sachen sowie an übrigen beweglichen Sachen von Dritten, an oder mit welchen der selbständige Musiker eine unmittelbare Tätigkeit ausübt. Lässt ein Musiker zum Beispiel ein ausgeliehenes Instrument auf den Boden fallen, ist ein daraus resultierender Sachschaden über die Bearbeitungs- und Obhutsschadendeckung versichert.

  Betriebsinventarversicherung.
Gitarren, Keyboard, Verstärker, Boxen, Mischpulte etc. – ohne Musikinventar kann eine Band oder ein Musiker nicht arbeiten. Und wenn Sie es schadensbedingt ersetzen müssen, wird es rasch sehr kostspielig. Mit der Betriebsinventarversicherung schützen Sie sich vor den hohen Kostenfolgen.

Unfall- und Erwerbsausfallversicherung
Unfall und Krankheit können alle treffen. Auch Ihre Bandmitglieder und Sie als Musiker selber sind bei solchen Schicksalsschlägen auf Unterstützung angewiesen: In der Unfall- und Erwerbsausfallversicherungen von Generali ist eine umfassende soziale Absicherung enthalten. Zudem unterstützt das Care Management, damit eine Rückkehr in den Musikeralltag bald wieder möglich ist.

  Zurich empfiehlt eine Wertsachenversicherung, welche Instrumente gegen Beschädigung und Verlust versichert. Dies ist auch für hauptberufliche Musiker möglich. Zudem empfiehlt Zurich eine Unfall- und eine Krankenversicherung.

3 Comments

  1. Bei der Haftpflichtversicherung f r K nstler handelt es sich um eine vergleichsweise preisg nstige Absicherung. Attraktive Vertr ge f r K nstler sind bei zahlreichen Versicherern bereits ab 100,00 Euro j hrlich erh ltlich. Vor allem f r K nstler, die ihrer Besch ftigung hauptberuflich nachgehen, ist dies eine Investition, die sich im Ernstfall bezahlt macht und gro e finanzielle Gefahren abwenden kann. Um Kosten und Beitr ge zu sparen, kann es sinnvoll sein, die private Haftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung f r K nstler bei einem Anbieter abzuschlie end. Einige Versicherungsunternehmen bieten hierf r spezielle Kombipakete an, die entsprechende Rabatte beinhalten.

    1. subito mf

      Lieber Ramon
      Vielen Dank für deine Gedanken zum Thema.
      Wir sind ebenfalls der Meinung, dass eine Betriebshaftpflicht für professionelle Künstler ein Muss ist, insbesondere dann, wenn man oft von teuren Instrumenten umgeben ist.
      Herzliche Grüsse, dein subito mf Team

    2. Valentin

      Hallo, ich habe in der Schweiz bei ein paar Versicherungen nachgefragt: Unter 250 Franken habe ich nichts gefunden. Welche Versicherer bieten das bereits ab 100 Euro an? Danke für Hinweise!

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